Anfang März hat Apple iOS 17.4 veröffentlicht und damit Eigenschäften im mobilen Betriebssystem geändert, um dem Digital Markets Act (DMA) der EU zu entsprechen. Zwischenzeitlich hat sich die Europäische Kommission angeschaut, ob jetzt alles korrekt ist – und festgestellt, dass dem nicht so ist.
EU findet Haare in der Suppe
Die Kommission hat eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie erklärt, was sie zu bemängeln hat. So soll es Apple Entwicklern weiterhin unnötig schwer machen, Kunden auf alternative Zahlungsmethoden hinzuweisen, die womöglich sogar günstiger sind als im App Store. Apples Geschäftsbedingungen würden das verbieten, heißt es. Weiterhin hält es die Kommission für übertrieben, dass Apple Gebühren erhebt, wenn ein Kunde zwar via einer App etwas kauft, dies jedoch letztlich extern geschieht.
Die EU stößt sich ferner an der Core Technology Fee (CTF), die Apple erhebt. Ein Entwickler, der Apps auch außerhalb des App Stores anbieten möchte, muss eine Gebühr von 50 Cent pro Download (nach der ersten Million) in Richtung Cupertino entrichten. Dies sei mit dem DMA überhaupt nicht zu vereinbaren, argumentiert die Pressemitteilung.
Die Mühlen mahlen langsam
Die Europäische Kommission hat Apple nun darüber informiert, was sie am aktuellen Vorgehen auszusetzen hat. Apple kann nun eine Verteidigung vorbereiten und diese schriftlich ablegen. Falls sich die EU entscheidet, dass Apple den DMA nicht erfüllt, drohen Strafen in Höhe von zehn Prozent des weltweiten Umsatzes. Die endgültige Entscheidung soll bis März 2025 getroffen werden.
Der Digital Markets Act soll einen fairen Wettbewerb ermöglichen, indem sich sogenannte „Gatekeeper“ dem Markt öffnen müssen. Im Fall von Apple war das primär der App Store und der Standard-Browser im iPhone. Mittlerweile hat die EU auch beschlossen, dass das iPad denselben Regeln gehorchen muss. Diese Regelung trat jedoch noch nicht in Kraft.